Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 887/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwicklung der Kosten eines Bauvorhabens (hier: Auftrag zur Montage von Waschbetonfassadenplatten); Notwendigkeit der Stellung eines wirksamen Beseitigungsverlangens vor Entziehung des Auftrags; Fehlender Mangel für Schadenersatzforderung und keine Feststellung durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 4 Nr. 7
Anforderungen an die Bezeichnung der Mängel in einem Beseitigungsverlangen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.04.2001 - 9 O 272/98
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 887/01
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1012
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97
Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 887/01
Der Auftragnehmer ist demnach grundsätzlich nicht ohne Einhaltung des in § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B vorgeschriebenen Weges befugt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beseitigen zu lassen (BGH, BauR 1997, 1027 ff. [BGH 02.10.1997 - VII ZR 44/97] ).Der Bundesgerichtshof (BGH BauR 1997, 1027 ff., 1029 [BGH 02.10.1997 - VII ZR 44/97] ) hat offen gelassen, ob in Ausnahmefällen aus § 242 BGB ein Recht auf Erstattung der Fremdherstellungskosten hergeleitet werden kann.
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 887/01
Insoweit muss sich der Beklagte die Kosten des produzierten, aber noch nicht zur Herstellung des Gewerkes verwendeten Materials als ersparte Aufwendung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B anrechnen lassen, weil keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er dieses Material nicht in zumutbarer Zeit anderweitig verwenden könnte (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1334 ff., 1335; BGH, BauR 96, 382 ff., 384). - OLG Düsseldorf, 16.05.2000 - 21 U 145/99
Umfang der Abrechnung beim Stundenlohnvertrag)
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 887/01
Insoweit muss sich der Beklagte die Kosten des produzierten, aber noch nicht zur Herstellung des Gewerkes verwendeten Materials als ersparte Aufwendung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B anrechnen lassen, weil keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er dieses Material nicht in zumutbarer Zeit anderweitig verwenden könnte (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1334 ff., 1335; BGH, BauR 96, 382 ff., 384).